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Hilfe bei der Rückabwicklung |
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Sie haben Ihr Auto geleast oder finanziert?
Am Ende der Laufzeit gehen die meisten Fahrzeuge zurück zum Händler. Bei einer Hilfe zur Rückabwicklung wird der PKW vor der Rückgabe auf Schäden z.B. Steinschlag, Beulen, Kratzer, dem Verschleiß der Innenausstattung sowie der Zustand der Reifen begutachtet. Diese Schäden werden von mir vorab protokolliert und wenn nötig fotografiert.
Sehr häufig kommt es vor, dass nach der Begutachtung durch den Händler oder einem freien Gutachter, Streitigkeiten bezüglich der festgestellten Mängel aufkommen. War der Kratzer oder die Beule schon vor der Abgabe da? Was sind normale Gebrauchsspuren und was kann in Abzug gebracht werden?
Hier kann man wiederum viel Geld sparen wenn man weiß, was sein darf und was nicht. Mit der vorhergehenden Protokollierung der Firma CP-Carcheck sind Sie zudem auf der sicheren Seite, dass nur die Mängel angerechnet werden, die auch tatsächlich vorhanden waren.
Mit Ihrem Auftrag und Ihrer Vollmacht übernehme ich die Verhandlungen mit dem Händler und trete für Ihre Interessen ein, damit Sie eine faire Rückabwicklung genießen und mit Sicherheit nicht zu viel bezahlen.
Auch hier gilt die Devise: Reden Sie mit mir und ich zeige Ihnen die Möglichkeiten.
Hilfe bei der Fahrzeugwandlung:
Sollten Sie ein Fahrzeug gekauft haben, dass innerhalb eines Jahres wenigstens dreimal den gleichen Fehler aufweist, wird eine sogenannte Fahrzeugwandlung angestrebt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden nach dreimaligem Reparaturversuch immer noch nicht behoben ist. Bei der Wandlung wird mit der Werkstatt und mit dem Werk des Herstellers vereinbart, dass Sie ein Neufahrzeug bekommen oder der Kaufpreis zurück erstattet wird.
In der Theorie hört sich das einfacher an als es in der Praxis ist. In der Regel sträuben sich die Händler und Werke mit „Händen und Füßen“ das Fahrzeug zurück zu nehmen oder den Kaufpreis zu mindern. Wem hier die Argumente und die Ausdauer fehlen, dem bleibt häufig nichts anderes übrig als den Werkstattmarathon weiterzuführen oder mit dem Mangel zu leben obwohl das Recht auf der Seite des Käufers steht.
Die andre Möglichkeit ist es, dass Sie sich an mich wenden. Mit Ihrer Vollmacht und Ihrem Auftrag kümmere ich mich um die gesamte Verhandlung mit dem Händler. Durch mein Fachwissen und meine Jahrelange Erfahrung habe ich die nötigen Argumente um Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Bei einer Einigung mit dem Händler wird dann oft ein Nutzungsabzug angerechnet. Auch hier können Sie sich mit meiner Hilfe sicher sein, dass dieser Abzug fair und gerechtfertigt ist.
Rufen Sie mich an und Sie sparen sich viel Zeit und Ärger.
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